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Was der Zahnarzt erzählen muss
Umfassende Beratung auch über Implantate.

Bei Zahnverlust erfahren Patienten gewöhnlich vom Zahnarzt, welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen oder welche Form des Zahnersatzes geeignet erscheint. Häufig stellen Ärzte jedoch nur bestimmte Methoden vor, was oft nicht zum optimalen Ergebnis führt. Worauf Patienten achten sollten, sagt Dr. Andreas Voigt, Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und ärztlicher Leiter der Privatklinik Dr. Andreas Voigt.
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Ausführliche Beratung und viel Zeit
Implantate ersetzen einen oder mehrere Zähne und sitzen so fest wie die echten. Daher gelten sie als komfortable Lösung bei Zahnverlust. Trotzdem klären nicht alle Zahnärzte ausreichend über diese Möglichkeit auf und empfehlen auffällige Versorgungen, wie beispielsweise Brücken, um Patienten selbst weiter zu behandeln.
Dabei müssen sie über Alternativen informieren, auch wenn sie diese nicht anbieten. Zum Teil raten sie von Implantaten mit dem Argument ab, der Kieferknochen sei nicht stabil genug. „Doch auch hier gibt es heute moderne Verfahren zum Knochenaufbau“, erklärt Dr. Voigt. Egal wozu sich Patienten entschließen, Entscheidungsdruck darf dabei niemals entstehen. „Viel Zeit vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn ermöglicht es, in Ruhe Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten oder eine zweite Meinung einzuholen“, weiß der Experte. Allerdings steht es Patienten nicht zu, gegen den Willen des Zahnarztes bestimmte Methoden einzufordern. Gründe hierfür liegen in der Verpflichtung des Arztes, immer medizinisch sinnvoll und dem neuesten Stand entsprechend zu handeln.
Informationsblätter ersetzen kein Gespräch
Oft entstehen Missverständnisse, weil ausführliche Beratungsgespräche fehlen. „Patienten sollten immer nachfragen, wenn sie etwas nicht ganz verstehen oder sich unzufrieden fühlen. Auf diese Weise lassen sich Probleme schnell ausschließen“, bestätigt Dr. Voigt. Auch wenn Mediziner ihre Auskünfte in Form von Broschüren oder Merkblättern bereitstellen, ersetzen diese kein persönliches Gespräch. Zahnärzte erfüllen ihre Aufklärungspflicht nicht, wenn sie Patienten nur mit Informationsmaterial versorgen. Zudem dürfen sie die Beratung beispielsweise nicht nur mit Angehörigen führen, sondern müssen sich direkt mit den Betroffenen unterhalten.

Foto: Privatklinik Dr. Andreas Voigt
Wann Zahnärzte haften
Bei Mängeln in der Behandlung muss der Zahnarzt diese so lange auf eigene Kosten fortsetzen, bis sich ein gutes Ergebnis einstellt. Selbstverständlich dürfen Patienten den Arzt wechseln, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen. Fordern Geschädigte Schmerzensgeld, liegt es bei ihnen zu beweisen, dass der Mediziner eine falsche Behandlung durchführte. Daher empfiehlt es sich, Unterlagen wie Heil- und Kostenpläne oder Rechnungen immer aufzuheben.
Erfolgt vorab keine richtige Aufklärung, gelten Eingriffe grundsätzlich als unzulässig. Sogar dann, wenn der Eingriff fehlerfrei verläuft und zum gewünschten Behandlungserfolg führt. Zahnmediziner verpflichten sich, über Risiken einer Behandlung und Nebenwirkungen verschriebener Medikamente zu informieren und alle Diagnose- und Therapiemöglichkeiten vorzustellen. „Wendet ein Arzt also Verfahren wie die Implantologie selbst nicht an, darf er seine Patienten dennoch nicht im Unklaren lassen, nur um sie weiterhin behandeln zu können“, betont der Spezialist.
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Weitere Informationen unter www.ideal-smile.de
[ LS ]
     [17.02.2009]
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