
Schmerzpflaster sollten nicht zerschnitten werden."Das Zerschneiden ist auch dann nicht erlaubt, wenn im Beipackzettel Hinweise zur Teilbarkeit fehlen", sagt Apotheker Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Anzeige Durch das Teilen eines Pflaster kann die Dosierung ungenau werden, zudem ist die fachgerechte Lagerung des unbenutzten Pflasterabschnitts problematisch. Schulz: "Auf keinen Fall darf der flüssige oder halbfeste Inhalt eines Schmerzpflasters auf die Haut gelangen, sonst kann es zu schweren, ja lebensbedrohlichen Vergiftungen kommen."
![]() Foto: Dietmar Gust / ABDA Werden niedrigere Dosierungen gewünscht, sollten Pflaster mit einer geringeren Wirkstärke aufgeklebt werden. Schmerzpflaster mit den Wirkstoffen Fentanyl oder Buprenorphin dürfen auch nie an andere Personen weiter gegeben werden.
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