
Grundsätzlich darf jeder Arzt Blutzucker-Teststreifen in der Menge verordnen, die er für medizinisch angemessen hält.Das berichtet die »Neue Apotheken Jllustrierte EXTRA Diabetes« in ihrer aktuellen Ausgabe. Die Ärzte müssen allerdings darauf achten, dass die Verschreibungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Ansonsten laufen sie Gefahr, in Regress genommen zu werden.
Anzeige Da bundesweit keine einheitlichen Regelungen bestehen, geben viele Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) den Ärzten ihres Bezirks Empfehlungen, wie viele Teststreifen pro Quartal verordnet werden sollen.
Einige KVen machen die Verordnungsmengen abhängig vom Diabetes-Typ (1 oder 2), von Lebensumständen (Schwangerschaft) oder Therapiemustern, zum Beispiel intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpe. Auch für Diabetiker, die mit oralen Antidiabetika mit oder ohne zusätzlichem Insulin behandelt werden, bestehen unterschiedliche Empfehlungen.
Die vorgesehenen Mengen an Blutzucker-Teststreifen schwanken zwischen 50 (meist bei oralen Antidiabetika) und bis zu 800 (bei Verwendern einer Insulinpumpe). Nur eines ist bundesweit einheitlich geregelt: Teststreifen sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
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