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Kinderreha: Damit Kinder stark bleiben
Kinder sind das wertvollste Gut einer jeden Gesellschaft. Für Kinder, deren Gesundheit gefährdet ist, hält die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte deswegen ein besonderes Angebot bereit: die sogenannte Kinderreha.

Für welche Kinder kommt die Behanlung in Frage
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"Eine Rehabilitation für Kinder ist insbesondere möglich, wenn diese chronisch krank sind und mit einer solchen Maßnahme wieder gesund, beziehungsweise von einer solch drohenden Erkrankung geschützt werden können. Um es deutlich zu sagen: Es geht hier nicht um akute Kinderkrankheiten, sondern es geht um chronische Erkrankungen, die die spätere Erwerbsfähigkeit der Kinder beeinträchtigen können."
Solche chronischen Krankheiten können zum Beispiel Atemwegs-Erkrankungen sein, aber auch Hautkrankheiten oder Krebs.
Wenn nötig, findet auch Schulunterricht während der Behandlung statt
BfA sucht optimale Einrichtung
"Mindestens ein Elternteil des Kindes muss bei der BfA versichert sein bzw. innerhalb bestimmter Fristen Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben. Im Übrigen besteht ein Anspruch auch dann, wenn insgesamt fünf Jahre schon Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden sind und es ist wichtig: Die Kinderreha gibt es nicht nur für die leiblichen Kinder, sondern auch für Pflege- und Adoptivkinder." Wenn es zur Kinderreha kommt, sucht die BfA eine Einrichtung aus, die optimal für die Behandlung des Kindes geeignet ist.
BfA kommt auch für Kosten der Begleitperson auf
"Im Regelfall dauert so eine Kinderreha vier Wochen und sie umfasst alle notwendigen medizinischen Leistungen inklusive natürlich der Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft. Und, was uns wichtig ist: Wenn so eine Kinderreha außerhalb der Schulferien durchgeführt werden muss, dann gibt es in diesen Kliniken auch Stützunterricht in den verschiedenen Hauptfächern."
Falls das Kind eine Begleitung durch eine Begleitperson benötigt, kommt die BfA auch für deren Kosten auf. OvE
     [16.10.2003]
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