
Kinder sind das wertvollste Gut einer jeden Gesellschaft. Für
Kinder, deren Gesundheit gefährdet ist, hält die
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte deswegen ein besonderes
Angebot bereit: die sogenannte Kinderreha. Für welche Kinder kommt die Behanlung in Frage Anzeige "Eine Rehabilitation für Kinder ist insbesondere möglich, wenn
diese chronisch krank sind und mit einer solchen Maßnahme wieder
gesund, beziehungsweise von einer solch drohenden Erkrankung
geschützt werden können. Um es deutlich zu sagen: Es geht hier nicht
um akute Kinderkrankheiten, sondern es geht um chronische
Erkrankungen, die die spätere Erwerbsfähigkeit der Kinder
beeinträchtigen können."
Solche chronischen Krankheiten können zum Beispiel
Atemwegs-Erkrankungen sein, aber auch Hautkrankheiten oder Krebs.
Wenn nötig, findet auch Schulunterricht während der Behandlung statt BfA sucht optimale Einrichtung "Mindestens ein Elternteil des Kindes muss bei der BfA versichert
sein bzw. innerhalb bestimmter Fristen Beiträge zur
Rentenversicherung entrichtet haben. Im Übrigen besteht ein Anspruch
auch dann, wenn insgesamt fünf Jahre schon Beiträge zur
Rentenversicherung entrichtet worden sind und es ist wichtig: Die
Kinderreha gibt es nicht nur für die leiblichen Kinder, sondern auch
für Pflege- und Adoptivkinder."
Wenn es zur Kinderreha kommt, sucht die BfA eine Einrichtung aus,
die optimal für die Behandlung des Kindes geeignet ist.
BfA kommt auch für Kosten der Begleitperson auf "Im Regelfall dauert so eine Kinderreha vier Wochen und sie
umfasst alle notwendigen medizinischen Leistungen inklusive natürlich
der Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft. Und, was uns wichtig
ist: Wenn so eine Kinderreha außerhalb der Schulferien durchgeführt
werden muss, dann gibt es in diesen Kliniken auch Stützunterricht in
den verschiedenen Hauptfächern."
Falls das Kind eine Begleitung durch eine Begleitperson benötigt,
kommt die BfA auch für deren Kosten auf. OvE
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