
Wenn es um Hautschäden geht, sollte nicht nur die UV B Strahlung des Sonnenlichtes beachtet werden, sondern auch die UV A und die Infrarotstrahlung.Ein Sonnenbrand wird hauptsächlich von UV B Strahlen verursacht. Daher bezieht sich die Angabe des Lichtschutzfaktors (LSF) nur auf den UV-B-Schutz. Seit einiger Zeit gilt jedoch auch die UV A Strahlung als Risikofaktor. Vorreiter in diesem Bereich waren die Australier, die besonders durch UV-Strahlung belastet sind. Sie etablierten den so genannten Australischen Standard. Sonnenschutzprodukte, die diesem Standard entsprechen, filtern 90 Prozent der UV A Strahlung heraus. Aber: Ganz egal, ob der UV B Schutz niedrig oder hoch ist, der UV A Schutz nach Australischem Standard bleibt immer gleich. Wer sich also bei einer Sonnencreme mit hohem LSF darauf verlässt, lange vor schädlicher UV Strahlung geschützt zu sein, setzt sich mit der Zeit einer hohen UV A Belastung aus. Aussagekräftiger soll die Angabe der so genannten UV A Bilanz sein. Die EU-Kommission empfiehlt einen UV A Bilanzwert über 30, den bereits die meisten Sonnenschutzprodukte, die in Apotheken angeboten werden, erreichen.
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Neben der UV Strahlung scheint auch die kurzwellige Infrarot A Strahlung (IR A) nachteilige Effekte zu haben. Sie fördert unter anderem die Hautalterung. Es sind bereits erste Sonnenschutzzubereitungen im Handel, die Stoffe enthalten, um Schäden durch IR A entgegenzuwirken. Mehr zum Thema Sonnenschutz in der »Neue Apotheken Jllustrierte« vom 1. Mai 2007.
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