
Zur Kariesvorbeugung im Rahmen der
Individualprophylaxe können Kinder und Jugendliche zwischen sechs und
17 Jahren auch nach der Gesundheitsreform Fluoridgelée auf Rezept und
ohne Zuzahlung erhalten.Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine
Erstattung durch die Krankenkasse seit 1. Januar 2004 nur noch für
verschreibungspflichtige Gele möglich ist. Das kürzlich beschlossene
Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)
sieht vor, dass Versicherte rezeptfreie Arzneimittel zukünftig aus
eigener Tasche bezahlen müssen. Bei elmex gelée beispielsweise
erstatten die Kassen zu hundert Prozent die rezeptpflichtige 38 g
Tube. Dagegen muss der Patient die Kosten für die rezeptfreie 25 g
Tube künftig selbst übernehmen, sobald er über zwölf Jahre alt ist.
Bis dahin übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen auch
weiterhin die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel.
Aminfluoridhaltiges elmex gelée ist auf Grund seiner höheren
Fluoridkonzentration von 1,25 Prozent im Vergleich zu Zahnpasten
(maximal 0,15 Prozent Fluorid) ein Arzneimittel. Der Bundesausschuss
Zahnärzte und Krankenkassen empfiehlt Fluoridgelée zur
Zahnschmelzhärtung im Rahmen der zahnmedizinischen
Individualprophylaxe.
Bei der Individualprophylaxe handelt es sich um zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchungen, die Heranwachsende bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr einmal pro Halbjahr ohne Praxisgebühr in Anspruch nehmen
können. Zur häuslichen Ergänzung empfehlen Zahnärzte die wöchentliche
Verwendung von Fluoridgelée. Das Gel wird wie eine Zahnpasta
angewendet. Es bildet auf der Zahnoberfläche eine stabile Deckschicht
aus Calciumfluorid, die vor Säureangriffen schützt und gleichzeitig
als Fluoriddepot die Wiedereinlagerung von Mineralien
(Remineralisation) in den Zahnschmelz beschleunigt. Besonders
wirkungsvoll ist hier Aminfluorid. Ungarische Wissenschaftler konnten
im Rahmen einer Präventionsstudie mit 400 Jugendlichen nachweisen,
dass Aminfluorid-Gelée in Kombination mit Aminfluorid-Zahnpasta
Karies innerhalb von zwei Jahren um 38 Prozent reduziert.
Anzeige Anders als Kinder und Jugendliche haben Erwachsene auch nach der
Gesundheitsreform keinen Anspruch auf Individualprophylaxe. In ihrem
Fall kann der Zahnarzt Fluoridpräparate lediglich empfehlen oder ein
Privatrezept ausstellen. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse
ist jedoch in Einzelfällen möglich, etwa zur Behandlung von Karies im
Anfangsstadium (Initialkaries) oder bei überempfindlichen Zahnhälsen.
In diesen Fällen übernimmt der Versicherte lediglich die ab Januar
gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. TS |